https://www.facebook.com/tauchsportdaubner

 

 

Hallo Taucher,

am Samstag, den 29.04.2023 findet unser Tauchtraining (Tauchsport Daubner) im Hallenbad Kemnath statt.

Wer Tauchausrüstung ausleihen will ? – muss es bitte 2 Tage vorher per E-Mail anmelden an: konrad.keller@tauchsport-daubner.de

oder Handy. 0160 93948890

Treffpunkt ist um 17:45 Uhr.

 

 

Tauchkurse von Tauchsport Daubner: 2023

 

 

Schnuppertauchen zum Kennen lernen:

Eine Teilnahme ist ab 12 Jahren möglich.

Deutsches Tauchsportabzeichen in Bronze (DTSA/ CMAS*)

 

 

Termine im Hallenbad

 

Termine auf Anfrage

Treffpunkt um 17:30 Uhr

 

Eine Anmeldung ist hierfür aber erforderlich! Die Gebühr für das Schnuppertauchen beträgt 10,00 EUR + Eintritt Hallenbad

Anmeldungen zum Schnuppertauchen an: konrad.keller@tauchsport-daubner.de

(Zusendung Formular – Erklärung zum Gesundheitszustand)

 

Beim Schnuppertauchen erhalten Sie zusätzliche Informationen zu:

(Zeitlicher Ablauf, Voraussetzungen, Gebühren, Zusatzkosten usw…… eines Tauchkurses für Anfänger)

 

 

Ab 17:45 Uhr Tauchertraining für unsere Gäste

 

Wer Tauchausrüstungsgegenstände (DTG, Jacket, Atemregler usw….) benötigt, meldet den Bedarf !

unter konrad.keller@tauchsport-daubner.de

oder unter der Mobilfunk Nr. 0160-93948890 an.

 

Wer zum Tauchtraining kommt soll sich bitte anmelden bei   konrad.keller@tauchsport-daubner.de

 

Konrad Keller, CMAS/ VDST Tauchlehrer

Tel. 09236/ 6333 oder 0160-93948890

 

 

 

 

 

 

Tauchkurse für Anfänger:

Eine Teilnahme ist ab 12 Jahren möglich.

Deutsches Tauchsportabzeichen in Bronze (DTSA/ CMAS *)

 

 

Termine im Hallenbad

 

Termine auf Anfrage

Treffpunkt um 17:30 Uhr

 

Anmeldung zum Tauchkurs unter: konrad.keller@tauchsport-daubner.de

 

Konrad Keller, CMAS/ VDST Tauchlehrer

 

Tel. 09236/ 6333 oder 0160-93948890

 

Hier erhalten Sie zusätzliche Informationen zu:

(Zeitlicher Ablauf, Voraussetzungen, Gebühren, Zusatzkosten usw…… eines Tauchkurses für Anfänger)

 

Ab 17:45 Uhr Tauchertraining für unsere Gäste

 

Wer Tauchausrüstungsgegenstände (DTG, Jacket, Atemregler usw….) benötigt, meldet den Bedarf !

unter konrad.keller@tauchsport-daubner.de

oder unter der Mobilfunk Nr. 0160-93948890 an.

 

Konrad Keller, CMAS/ VDST Tauchlehrer

Tel. 09236/ 6333 oder 0160-93948890

 

Wer zum Tauchtraining kommt soll sich bitte anmelden bei   konrad.keller@tauchsport-daubner.de

 

 

Anmeldungen für Schnuppertauchen/ Infos zum Tauchkurs:

VDST/ CMAS Tauchlehrer Konrad Keller

Tel. 09236- 6333, Handy 0160-93948890

E- Mail:  info@tauchsport-daubner.de

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Tauchkurse für Anfänger: DTSA in Bronze/ CMAS * Brevet

 

Ausbildung nach www.vdst.de Richtlinien

 

https://www.vdst.de/fileadmin/dateien/Ausbildung/DTSA/DTSA_1_Stern_Lehrinhalte_2016.pdf

 

 

 

2. DTSA Grundtauchschein

2.1 Kursziel

Der Bewerber soll in Theorie und Praxis mit den Grundlagen für das Sporttauchen vertraut gemacht werden. Nach Abschluss des Kurses soll er die Grundkenntnisse und -fertigkeiten zum sicheren Sporttauchen mit und ohne Gerät besitzen. 

 

 

2.2 Voraussetzungen

Mindestalter:

12 Jahre; bei Minderjährigen ist die Einverständniserklärung der sorgeberechtigten Eltern (in der Regel beider Elternteile) erforderlich. Empfehlung: Bei Minderjährigen sollte eine Dokumentation des Aufklärungsgespräches erfolgen Ausbildungsstufe:

Keine Anzahl der Pflichttauchgänge:

Keine Sonstiges:

• Selbsterklärung zum Gesundheitszustand oder gültige Tauchtauglichkeitsbescheinigung (wird empfohlen) Sonderregelungen: • Alle Übungen zu diesem DTSA müssen im Schwimmbad oder unter schwimmbadähnlichen Bedingungen durchgeführt werden. • Bei Vorlage eines Apnoe-DTSA entfallen die äquivalenten Übungen ohne Gerät, wenn zwischen Beginn der Abnahmen zum Apnoe-DTSA und Abschluss des DTSA Grundtauchschein nicht mehr als 3 Jahre liegen.

 

 

 

2.4 Theoretischer Teil Lerneinheiten:

6 Lehrinhalte:

• Grundlagen für das Sporttauchen mit und ohne Gerät.

 

 

 

 

DTSA Grundtauchschein  

 

 

Verband Deutscher Sporttaucher e.V.                                                Seite 12 von 67

 

Prüfungsinhalte:

Beantwortung eines vom Ausbilder vorgelegten VDST DTSA * Fragebogens zu den vermittelten Lehrinhalten. Dauer der schriftlichen Prüfung und die Bestimmungen über das Bestehen der theoretischen Prüfung sind auf dem Fragebogen angegeben.

 

 

2.5 Praktischer Teil Übungen (mit ABC-Ausrüstung):

0.1 30 Sekunden Zeittauchen unter stetiger Ortsveränderung (von etwa 10 Metern).

0.2 25 Meter Streckentauchen ohne Neopren oder 20 Meter Streckentauchen mit Neoprenjacke und -hose.

0.3 Dreimal 2 bis 5 Meter Tieftauchen innerhalb von einer Minute.

0.4 20 Minuten (Zeit) Schnorcheln unter Zurücklegung einer Strecke von wenigstens 500 Metern, davon je 5 Minuten in Brustlage, Seitenlage, Rückenlage und mit einer Flosse.

0.5 50 Meter Schnorcheln zu einem Gerätetaucher, der zwischen 2 und 5 Meter Tiefe liegt, verbringen des Gerätetauchers an die Wasseroberfläche und anschließend 50 Meter transportieren.

0.6 Zweimal regelgerechtes Springen (unterschiedliche Sprünge) mit kompletter DTGAusrüstung aus einer Höhe von ca. 0,5 Meter ins Wasser.  Übungen (mit DTG-Ausrüstung):

1.1 In 2 bis 5 Meter Tiefe 50 Meter Streckentauchen, Atmung aus dem  Hauptatemregler    des Tauchpartners, einmal als Luftnehmer, einmal als Luftgeber.

1.2 In 2 bis 5 Meter Tiefe Absetzen der Tauchermaske, 1 Minute Tauchen ohne Tauchermaske, Wiederaufsetzen und Ausblasen der Tauchermaske in dieser Tiefe und anschließend bei herausgenommenem Atemregler langsames Aufsteigen bis zur Wasseroberfläche unter stetigem Ablassen von Atemluft.

1.3 In 2 bis 5 Meter Tiefe Austarieren durch Einblasen von Atemluft in das Taucherjacket und 3 Minuten verweilen im Schwebezustand unter Atmung aus dem DTG.

1.4 10 Minuten Zeitschnorcheln in Brustlage mit DTG. 

 

2.6 Erfolgskontrolle

Der Ausbilder stellt durch Auswertung der schriftlichen Prüfung und Anleitung und Überwachung der Übungen im Rahmen der Praxisausbildung fest, ob der Bewerber das jeweilige Kursziel erreicht hat. 

Der Ausbilder bespricht mit dem Bewerber regelmäßig während und abschließend zum Ende des Kurses den aktuellen Leistungsstand in Theorie und Praxis.

 

 

2.7 Beurkundung

Nachweis über die erfolgreiche Teilnahme an dem DTSA-Kurs ist der offizielle VDST- Einkleber für den Taucherpass.

DTSA Basic  

 

 

Verband Deutscher Sporttaucher e.V.                                                Seite 13 von 67

 

3. DTSA Basic

 

3.1 Kursziel

Der Bewerber soll in Theorie und Praxis mit den Grundsätzen für die Teilnahme an geführten Tauchgängen im Freiwasser vertraut gemacht werden. Nach Abschluss des Kurses soll er an Tauchgängen, die von einem erfahrenen Taucher (wenigstens VDST-CMAS-Taucher***) geführt werden, sicher teilnehmen können. 

Beachte die mögliche Zusammensetzung einer Tauchgruppe im Vorwort dieser Ordnung.

 

 

3.2 Voraussetzungen Mindestalter:

12 Jahre; bei Minderjährigen ist die Einverständniserklärung der sorgeberechtigten Eltern (in der Regel beider Elternteile) erforderlich. Empfehlung: Bei Minderjährigen sollte eine Dokumentation des Aufklärungsgespräches erfolgen Ausbildungsstufe:

Keine Anzahl der Pflichttauchgänge:

Keine Sonstiges:

• Selbsterklärung zum Gesundheitszustand oder gültige Tauchtauglichkeits-bescheinigung (wird empfohlen)

 

Sonderregelungen: • Bei Vorlage des DTSA Grundtauchscheins entfällt der theoretische Teil, wenn zwischen Beginn der Abnahmen zum DTSA Grundtauchschein und Abschluss des DTSA Basic nicht mehr als 15 Monate liegen. Bei Vorlage des VDST-KTSA Gold (***) entfällt bis zum vollendeten 16. Lebensjahr der theoretische Teil.

 

 

3.4 Theoretischer Teil Lerneinheiten: 

3 Lehrinhalte:

Siehe Anhang: Lehrinhalte DTSA Basic  

DTSA Basic  

 

 

Verband Deutscher Sporttaucher e.V.                                                Seite 14 von 67

 

Prüfungsinhalte:

Schriftliche oder mündliche Beantwortung eines vom Ausbilder vorgelegten VDST Basic Fragebogens  zu den vermittelten Lehrinhalten. Dauer der Prüfung und die Bestimmungen über das Bestehen der theoretischen Prüfung sind auf dem Fragebogen angegeben.

 

3.5 Praktischer Teil Übungstauchgänge im Freigewässer (mit DTG-Ausrüstung):

1.0 Tauchgang: 3-12 Meter Tiefe / mindestens 15 Minuten Dauer / 1 Taucher und Ausbilder

2.0 Tauchgang: 3-12 Meter Tiefe / mindestens 15 Minuten Dauer / 1 Taucher und Ausbilder

Tauchschüler müssen in der Lage sein, die folgenden Fertigkeiten zunächst unter schwimmbadähnlichen Bedingungen und anschließend im Freiwasser vorzuführen.

 

Übungsinhalte: • Gebrauch von Maske, Flossen und Schnorchel • Zusammenbau und Demontage der Tauchausrüstung (außerhalb   des Wassers) • Ein- und Ausstiege • Ausblasen von Schnorchel und Atemregler • Wechsel von Schnorchel auf Atemregler beim Schwimmen an der Oberfläche • Kontrolliertes Ab- und Auftauchen (z.B. Druckausgleich in den Ohren und in der Maske) • Schwimmen unter Wasser • Ausblasen der Maske, einschließlich dem Abnehmen und Wiederaufsetzen der Maske • Tarieren, unter Wasser sowie an der Wasseroberfläche • Atemregler aus dem Mund nehmen, auf den Zweitatemregler wechseln und wieder zurück • Grundkenntnisse im Überwachen der wichtigsten Instrumente • Gebrauch der Schnellabwurfeinrichtung des Ballastsystems an der Wasseroberfläche • Agieren als Empfänger einer alternativen Atemgasversorgung • Pflege der Ausrüstung • Grundlegende Handzeichen

 

3.6 Erfolgskontrolle

Der Ausbilder stellt durch Anleitung und Überwachung der Übungstauchgänge sicher, dass diese ordnungsgemäß durchgeführt werden.

 

3.7 Beurkundung

Nachweis über die erfolgreiche Teilnahme an dem DTSA-Kurs ist eine DTSA  Basic Karte, die vom Tauchlehrer ausgefüllt wird.

 

DTSA *  

 

 

Verband Deutscher Sporttaucher e.V.                                                Seite 15 von 67

 

4. DTSA * VDST-CMAS-Taucher* (T1), (CMAS*)

4.1 Kursziel Der Bewerber soll in Theorie und Praxis mit den Grundsätzen für die Teilnahme an geführten Tauchgängen im Freiwasser vertraut gemacht werden. Nach Abschluss des Kurses soll er an Tauchgängen, die von einem erfahrenen Taucher (wenigstens VDST-CMAS-Taucher**) geführt werden, sicher teilnehmen können.  Beachte die mögliche Zusammensetzung einer Tauchgruppe im Vorwort dieser Ordnung.

 

 

4.2 Voraussetzungen Mindestalter: 

14 Jahre; bei Minderjährigen ist die Einverständniserklärung der sorgeberechtigten Eltern (in der Regel beide Elternteile) erforderlich. Empfehlung: Bei Minderjährigen sollte eine Dokumentation des Aufklärungsgespräches erfolgen Ausbildungsstufe: 

Keine Anzahl der Pflichttauchgänge: 

Keine Sonstiges:

• Gültige Tauchtauglichkeitsbescheinigung  • Es wird der AK Herz-Lungen-Wiederbelebung empfohlen Sonderregelungen: • Maximal ein Tauchgang darf in einem Indoorzentrum durchgeführt werden • Pro Tag dürfen nicht mehr als 3 Übungstauchgänge (Übungen mit Gerät) durchgeführt werden. • Bei Vorlage des DTSA Grundtauchscheins entfallen der theoretische Teil und die gesamten Übungen ohne Gerät, wenn zwischen Beginn der Abnahmen zum DTSA Grundtauchschein und Abschluss des DTSA * nicht mehr als 15 Monate liegen. Bei Vorlage des VDST-KTSA Gold (***) entfallen bis zum vollendeten 16. Lebensjahr der theoretische Teil und die gesamten Übungen ohne Gerät. • Bei Vorlage eines Apnoe-DTSA entfallen die äquivalenten Übungen ohne Gerät, wenn zwischen Beginn der Abnahmen zum Apnoe-DTSA und Abschluss des DTSA * nicht mehr als 3 Jahre liegen. • Bei Vorlage des Basic Tauchscheins entfällt der Tauchgang 1.0, wenn zwischen Beginn der Abnahmen zum Basic Tauchschein und Abschluss des DTSA * nicht mehr als 15 Monate liegen. 

 

4.3 Ausbilderqualifikation VDST Tauchlehrer*/**/***/****. VDST Apnoe Tauchlehrer sind abnahmeberechtigt für die ABC Übungen ohne Gerät.

 

4.4 Theoretischer Teil Lerneinheiten: 

6

 

DTSA *  

 

 

Verband Deutscher Sporttaucher e.V.                                                Seite 16 von 67

 

Lehrinhalte:  • Siehe Anhang: Lehrinhalte DTSA*

 

 

Prüfungsinhalte: 

Beantwortung eines vom Ausbilder vorgelegten VDST-Fragebogens zu den vermittelten Lehrinhalten. Dauer der schriftlichen Prüfung und die Bestimmungen über das Bestehen der theoretischen Prüfung sind auf dem Fragebogen angegeben.

 

 

4.5 Praktischer Teil Übungen (mit ABC-Ausrüstung):

0.1 30 Sekunden Zeittauchen unter stetiger Ortsveränderung (von etwa 10 Meter).

0.2 25 Meter Streckentauchen ohne Neopren oder 20 Meter Streckentauchen mit Neoprenjacke und -hose.

0.3 Dreimal 2 bis 5 Meter Tieftauchen innerhalb von einer Minute.

0.4 20 Minuten (Zeit) Schnorcheln unter  Zurücklegung einer Strecke von wenigstens 500 Metern in verschiedenen Lagen oder der Nachweis Flossenschwimmabzeichen Bronze nicht älter als 3 Jahre.

0.5 50 Meter Schnorcheln zu einem Gerätetaucher, der auf 2 bis 5 Meter Tiefe liegt, Transportieren des Gerätetauchers an die Wasseroberfläche und 50 Meter an der Wasseroberfläche.

0.6 Zweimal regelgerechtes Springen (unterschiedliche Sprünge) mit kompletter DTGAusrüstung aus einer Höhe von ca. 0,5 Meter ins Wasser. Übungstauchgänge (mit DTG-Ausrüstung):

1.0 Tauchgang: 6-15 Meter Tiefe / mindestens 15 Minuten Dauer / mindestens 1 Taucher und Tauchlehrer.

1.1 Vollständiges und korrektes Anlegen und Überprüfen der Ausrüstung vor dem Tauchgang und Versorgen der Ausrüstung nach dem Tauchgang.

1.2 Atemregler aus dem Mund nehmen, auf den Zweitatemregler wechseln und wieder zurück

1.3 Absetzen, Wiederaufsetzen und Ausblasen der Tauchermaske in 5 Meter Tiefe.

 

2.0 Tauchgang: 6-15 Meter Tiefe / mindestens 15 Minuten Dauer / mindestens 1 Taucher und Tauchlehrer

2.1 10 Minuten Schnorcheln an der Wasseroberfläche in kompletter Ausrüstung..

2.2 Orientierung: einfache Unterwasser-Navigation (z.B.: auf Anfrage des Prüfers kann die Richtung des Rückweges bestimmt werden).

2.3 Geschwindigkeitskontrolliertes Aufsteigen aus maximal 10 Meter Tiefe im freien Wasser bis an die Wasseroberfläche mit einem Stopp von drei Minuten auf 5 Meter Tiefe.

 

 

DTSA *  

 

 

Verband Deutscher Sporttaucher e.V.                                                Seite 17 von 67

 

3.0 Tauchgang: 6-15 Meter Tiefe / mindestens 15 Minuten Dauer / mindestens 1 Taucher und Tauchlehrer

3.1 Transportieren des „verunfallten“ Tauchpartners an die Wasseroberfläche bis zum Ufer bzw. Boot und anschließend an Land bzw. an Bord.

3.2 Demonstrieren der stabilen Seitenlage und der Schocklage.

3.3 Aufzählen der nachfolgenden Maßnahmen, um die Rettungskette in Gang zu setzen.

 

4.0 Tauchgang: 6-15 Meter Tiefe / mindestens 15 Minuten Dauer / mindestens 1 Taucher und Tauchlehrer

4.1 Tarieren in drei unterschiedlichen Tiefen mit Hilfe der Atmung über die Lunge und bei Bedarf mit dem Inflator.

4.2 Geben von und Reagieren auf 5 Unterwasserpflichtzeichen.

4.3 Herausnehmen des Atemreglers in maximal 5 Meter Entfernung zum Tauchpartner, Hintauchen zum Tauchpartner, „Luftnot“ Zeichen geben, Hauptatemregler des Tauchpartners nehmen, positionieren und Tauchgang 5 Minuten unter Atmung aus dem Hauptatemregler fortsetzen (einmal als Luftnehmer, einmal als Luftgeber).

4.4 Geschwindigkeitskontrolliertes Aufsteigen am  Hauptatemregler des Tauchpartners aus der maximalen Tiefe (vom Tauchlehrer bestimmt) im freien Wasser bis auf 5 Meter mit deutlichem Stopp und dann langsam an die Wasseroberfläche. 

 

5.0 Tauchgang: Mindestens 15 Minuten Dauer / mindestens 1 Taucher und Tauchlehrer. Tauchgang unter erschwerten Bedingungen

 z.B. Tiefe zwischen 15 und 25 Meter, Nachttauchen, Tauchen vom Boot Strömungstauchen oder Tauchen bei schlechter Sicht, Setzen einer Boje am Ende des Tauchgangs auf rund 10m Tiefe mittels Spool.

 

 

4.6 Erfolgskontrolle Der Tauchlehrer stellt durch Auswertung der schriftlichen Prüfung und Anleitung und Überwachung der Übungen im Rahmen der Praxisausbildung fest, ob der Bewerber das jeweilige Kursziel erreicht hat.  Der Tauchlehrer bespricht mit dem Bewerber regelmäßig während und abschließend zum Ende des Kurses den aktuellen Leistungsstand in Theorie und Praxis.

 

 

4.7 Beurkundung Nachweis über die erfolgreiche Teilnahme an dem DTSA-Kurs sind eine vorläufige Leistungsbestätigung, ein offizieller VDST- Einkleber für den Taucherpass und eine VDST-CMAS ID – Karte.